Kreditschutz (Rechtlich)
Der gerichtliche Schutz der Kredite vervollständigt und perfektioniert den Verwaltungsweg der Rückgewinnungstätigkeit. Dieses Verfahren richtet sich, selbstverständlich in den Formen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, gegen alle Schuldner, die weiterhin in Verzug bleiben. Die jüngsten Rechtsvorschriften in diesem Bereich ermöglichen eine schnellere Verwaltung der Verfahren. Bei einem Auftrag, der sich aus den vorangegangenen Phasen der außergerichtlichen Beitreibung ergibt, wird der Dienst kostenlos angeboten.
Vorteile : wettbewerbsfähige Kosten im Zusammenhang mit dem Ergebnis, rechtzeitige Aktivität, ständige Aktualisierung